CommuCore Ratgeber SKR42 für Vereine
Ratgeber · Buchhaltung

SKR42 für Vereine –
was Kassenwarte wissen müssen

Seit 2025 löst der SKR42 den bisherigen SKR49 als Standard-Kontenrahmen für Vereine ab. Was sich konkret ändert, warum die vier Sphären wichtig sind und was das für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bedeutet.

CommuCore Ratgeber · Juni 2026 · ca. 6 Minuten Lesezeit

Aktualisiert Mai 2026: Die Kontonummern in diesem Artikel wurden vollständig auf die offizielle DATEV-Kontenrahmenliste Art.-Nr. 12901 (gültig ab 2025-01-01) abgeglichen.

CommuCore Buchungsmaske – Steuerliche Sphäre (KOST1) mit allen vier SKR42-Sphären wählbar

Die steuerliche Sphäre wird direkt bei jeder Buchung gewählt – CommuCore überträgt den KOST1-Wert automatisch in den DATEV-Export.

Was ist der SKR42 – und warum gibt es ihn?

DATEV pflegt für verschiedene Organisationstypen eigene Kontenrahmen – sogenannte Standardkontenrahmen (SKR). Für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs gab es lange den SKR49. Der hatte ein Problem: Er war historisch gewachsen, unübersichtlich strukturiert und spiegelte die steuerrechtliche Realität gemeinnütziger Organisationen nur unzureichend wider.

Der SKR42 wurde von DATEV neu entwickelt – klarer strukturiert, mit 5-stelligen Kontonummern und einer expliziten Zuordnung jedes Kontos zu einer der vier steuerlichen Sphären. Seit 2025 ist er der empfohlene Standard für alle Vereine die mit DATEV arbeiten.

Die vier Sphären – das Herzstück des SKR42

Das wichtigste Konzept im SKR42 ist die Sphärentrennung. Gemeinnützige Vereine sind nicht in allen Bereichen steuerfrei – das Steuerrecht unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche, für die unterschiedliche Regeln gelten.

Sphäre KOST1 Typische Einnahmen
Ideeller Bereich 1 Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse
Vermögensverwaltung 2 Zinsen, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen
Zweckbetrieb 3 Kursgebühren, Startgelder, Eintrittsgelder
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 4 Sponsoring, Werbung, Verkauf

Die KOST1-Werte werden im DATEV-Export automatisch für jede Buchung mitgegeben.

Eine vollständige Übersicht aller SKR42-Kontonummern mit Sphärenzuordnung findest du weiter unten – direkt zur Kontonummern-Suche →

Die korrekte Zuordnung jeder Buchung zu einer Sphäre ist nicht nur buchhalterische Pflicht – sie entscheidet darüber ob euer Verein seinen Gemeinnützigkeitsstatus behält. Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten ohne dass der steuerliche Status gefährdet wird.

SKR42 vs. SKR49 – was hat sich konkret geändert?

Der größte Unterschied ist struktureller Natur:

5-stellige statt 4-stellige Kontonummern

Im SKR49 waren die Kontonummern 4-stellig – was bei vielen Konten zu kryptischen Nummern führte. Der SKR42 verwendet 5-stellige Nummern nach einem klaren Schema: Die erste Ziffer zeigt die Kontoklasse, die restlichen vier das spezifische Konto.

Typische Konten im Vergleich:

Konto SKR49 SKR42
Kasse 0920 16000
Girokonto 0945 18000
Mitgliedsbeiträge 5100 40000
Raummiete 6600 63000
Büromaterial 6815 64000
Eintrittsgelder 5510 51000

Sphären sind jetzt explizit im Kontoplan

Im SKR49 war die Sphärenzuordnung teilweise implizit über Kontonummernbereiche geregelt. Im SKR42 trägt jedes Konto eine explizite Sphärenzuordnung – das macht die Buchhaltung transparenter und den DATEV-Export für den Steuerberater deutlich einfacher zu verarbeiten.

Was bedeutet das für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Wenn euer Steuerberater DATEV verwendet – und das tun die meisten deutschen Kanzleien – erwartet er Buchungsdaten im DATEV-Format mit korrekten SKR42-Kontonummern und der KOST1-Sphärenzuordnung.

Der DATEV-Buchungsstapel enthält für jede Buchung unter anderem:

  • Kontonummer – 5-stellig nach SKR42
  • Gegenkonto – z.B. Girokonto (18000) oder Kasse (16000)
  • KOST1 – numerischer Sphärenwert (1–4)
  • Betrag, Datum, Buchungstext

Stimmen Kontonummern oder Sphärenzuordnung nicht, muss der Steuerberater die Buchungen manuell nachbearbeiten – was Zeit und damit Geld kostet. Ein sauber strukturierter SKR42-Export reduziert diesen Aufwand auf ein Minimum.

Muss mein Verein auf SKR42 wechseln?

Gesetzlich ist der Wechsel nicht verpflichtend – es gibt keine Vorschrift die einen bestimmten Kontenrahmen verlangt. Praktisch ist der Wechsel jedoch für alle Vereine sinnvoll die einen DATEV-nutzenden Steuerberater haben.

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel ist der Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Ein laufendes Jahr sollte immer im alten Kontenrahmen abgeschlossen werden – ein Wechsel mitten im Jahr erzeugt Inkonsistenzen die schwer zu korrigieren sind.

Der konkrete Ablauf ist Aufgabe des Steuerberaters: Die Abschlusssalden der SKR49-Konten werden als Eröffnungssalden der entsprechenden SKR42-Konten übernommen. Das klingt aufwändiger als es ist – mit einer guten Vereinssoftware sind die laufenden Buchungen ab dem ersten Tag des neuen Jahres automatisch im richtigen Format.

Wie CommuCore SKR42 umsetzt

In CommuCore ist SKR42 der einzige unterstützte Kontenrahmen – voreingestellt, ohne Setup. Alle vier Sphären sind abgebildet, alle Standardkonten sind nach SKR42 strukturiert.

Bei jeder Buchung wird die Sphäre automatisch aus dem Buchungskonto abgeleitet. Der DATEV-Export befüllt das KOST1-Feld automatisch mit dem korrekten numerischen Wert:

1
Ideeller Bereich
Mitgliedsbeiträge, Spenden
2
Vermögensverwaltung
Zinsen, Miete
3
Zweckbetrieb
Kursgebühren, Startgelder
4
Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb
Sponsoring, Werbung

CommuCore befüllt das KOST1-Feld im DATEV-Export automatisch – basierend auf der Sphärenzuordnung des Buchungskontos.

Wer neu mit CommuCore startet bucht von Tag eins in SKR42 – ohne Konfiguration, ohne Schulung. Die Kontonummern sind im Hintergrund, der Kassenwart sieht nur aussagekräftige Kontobezeichnungen wie „Mitgliedsbeiträge" oder „Raummiete".

Für Vereine die von einem anderen System zu CommuCore wechseln empfehlen wir den Wechsel zum Jahresbeginn. Die Eröffnungssalden werden einmalig erfasst, danach läuft alles automatisch in SKR42.

Häufige Fragen zu SKR42

Der SKR42 ist der neue Standardkontenrahmen von DATEV für Vereine, Stiftungen und gGmbHs. Er löst seit 2025 den SKR49 ab und verwendet 5-stellige Kontonummern mit klarer Zuordnung zu den vier steuerlichen Sphären.

CommuCore Ratgeber

Praxiswissen für Vereinsvorstände und Kassenwarte – aus der Entwicklung einer Vereinsverwaltungssoftware für Vereine bis 1.000 Mitglieder.

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Kontenrahmen

SKR42 Kontonummern-Suche

Alle 184 Konten durchsuchen – nach Nummer, Bezeichnung, Sphäre oder Typ filtern.

184 Konten

Nr. Bezeichnung
01000 Entgeltlich erworbene Konzessionen, Schutzrechte und ähnliche Rechte
01100 Konzessionen
01200 Gewerbliche Schutzrechte
01350 EDV-Software
01500 Geschäfts- oder Firmenwert
01700 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
02000 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
02150 Unbebaute Grundstücke
02300 Bauten auf eigenen Grundstücken
02410 Gebäude
02430 Hallen
02440 Gaststätte
02800 Außenanlagen
03300 Bauten auf fremden Grundstücken
04000 Technische Anlagen und Maschinen
05000 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
05200 Pkw
05400 Lkw
06300 Betriebsausstattung
06500 Büroeinrichtung
06700 Geringwertige Wirtschaftsgüter
06750 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
07000 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
08000 Anteile an verbundenen Unternehmen (Anlagevermögen)
08200 Beteiligungen
09000 Wertpapiere des Anlagevermögens
09300 Übrige sonstige Ausleihungen
09350 Sonstige Ausleihungen – geleistete Kautionen
09400 Darlehen
09800 Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib
10000 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand)
11000 Fertige Erzeugnisse und Waren (Bestand)
11600 Waren und Material aus Sachspenden (Bestand)
12000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
13000 Sonstige Vermögensgegenstände
13500 Kautionen
13720 Geldtransit
14000 Abziehbare Vorsteuer
14010 Abziehbare Vorsteuer 7 Prozent
14060 Abziehbare Vorsteuer 19 Prozent
15500 Schecks
16000 Kasse
16100 Nebenkasse 1
16200 Nebenkasse 2
17000 Bank (Postbank)
18000 Bank
18100 Bank 1
18200 Bank 2
18300 Bank 3
18400 Bank 4
18500 Bank 5
19000 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
20000 Gebundene Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO
20800 Wiederbeschaffungsrücklage
20900 Betriebsmittelrücklage
21000 Freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
22000 Rücklage aus sonstigen zeitnah zu verwendenden Mitteln
22500 Rücklagen zum Erwerb von Gesellschaftsrechten nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO
23000 Nutzungsgebundenes Kapital (Eigenkapitalausweis)
24000 Ergebnisse Vermögensumschichtung
25000 Vereinskapital / sonstige nicht zeitnah zu verwendende Mittel nach § 62 Abs. 3 AO
26000 Errichtungskapital
26500 Zustiftungskapital
27500 Kapitalerhaltungsrücklage
28000 Ansparrücklage nach § 62 Abs. 4 AO
28500 Sonstige Ergebnisrücklagen
29700 Gewinnvortrag / Ergebnisvortrag vor Verwendung
29780 Verlustvortrag / Ergebnisvortrag vor Verwendung
29960 Längerfristig gebundene Spenden
29970 Noch nicht satzungsgemäß verwendete Spenden
30000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
30200 Steuerrückstellungen
30700 Sonstige Rückstellungen
30790 Urlaubsrückstellungen
30950 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
31500 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
33000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
34800 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben
34900 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
35000 Sonstige Verbindlichkeiten
35100 Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern
35200 Verbindlichkeiten aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln
35300 Verbindlichkeiten aus bedingt rückzahlungspflichtigen Spenden
37500 Umsatzsteuer
37510 Umsatzsteuer 7 Prozent
37520 Umsatzsteuer 19 Prozent
39000 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
40000 Echte Mitgliedsbeiträge
40100 Aufnahmegebühren
40200 Einnahmen aus Mitgliederumlagen
40300 Einnahmen aus Schenkungen
40310 Einnahmen aus Erbschaften
40320 Einnahmen aus Vermächtnissen
40330 Übrige ertragsteuerneutrale Einnahmen
40400 Erträge aus Spenden / Zuwendungen
40450 Erträge aus Sachzuwendungen
40460 Aufwandsspenden
40470 Projektbezogene Spenden
40500 Zuschüsse von Verbänden
40510 Zuschüsse von Behörden / öffentliche Förderung
40520 Zuwendungen Dritter (Sponsoren)
40600 Steuerfreie Einnahmen gemeinnütziger Vereine
40900 Sonstige Einnahmen ideeller Bereich
50000 Mieteinnahmen Gebäude
50100 Mieteinnahmen Räume
50200 Mieteinnahmen Plätze und Anlagen
50300 Pachteinnahmen
50400 Zinserträge aus Bankguthaben
50500 Dividenden und Gewinnanteile
50600 Veräußerungserlöse Anlagevermögen
50900 Sonstige Einnahmen Vermögensverwaltung
51000 Eintrittsgelder aus sportlichen Veranstaltungen
51100 Startgelder
51200 Kurs- und Lehrgangsgebühren Sport
51300 Einnahmen aus Sportveranstaltungen
51400 Transferentschädigungen für Sportler
51500 Eintrittsgelder kulturelle Veranstaltungen
51600 Einnahmen aus Wohlfahrtspflege
51700 Kursgebühren sonstige Zweckbetriebe
51800 Einnahmen aus Bildungsmaßnahmen
51900 Sonstige Einnahmen Zweckbetriebe
52000 Einnahmen aus Vereinsgaststätte / Bewirtung
52100 Einnahmen aus Altmaterialsammlung
52200 Einnahmen aus Vermietung an Dritte (steuerpflichtig)
52300 Einnahmen aus Werbung
52310 Trikotwerbung
52320 Bandenwerbung
52400 Einnahmen aus Warenverkauf
52500 Eintrittsgelder Sport (über Zweckbetriebsgrenze)
52900 Sonstige Einnahmen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
60020 Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
60040 Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
60100 Löhne
60200 Gehälter
60300 Aushilfslöhne
60350 Löhne für Minijobs
60360 Pauschale Steuer für Minijobber
61000 Gesetzliche soziale Aufwendungen
61100 Arbeitgeberanteil Krankenversicherung
61200 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
61300 Arbeitgeberanteil Rentenversicherung
61400 Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung
61500 Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung
62000 Reisekostenerstattungen
63000 Miete
63150 Pacht
63200 Raumnebenkosten
63300 Reinigungskosten
63010 Verwaltungskosten
63020 Geschenke, Jubiläen, Ehrungen
63030 Ausbildungskosten
63040 Lehr- und Jugendarbeit
63050 Kosten der Mitgliederverwaltung
63800 Versicherungsbeiträge
63910 Abgaben Landesverband
63920 Abgaben Fachverband
64000 Büromaterial
64100 Porto
64110 Telefon
64200 Werbekosten
64210 Vereinsmitteilungen / Öffentlichkeitsarbeit
64400 Abschluss- und Prüfungskosten / Steuerberatungskosten
64800 Reparaturen und Instandhaltung
64900 Instandhaltung / Reparatur Vermietungsobjekte
69100 Bankgebühren / Einzugskosten
69200 Grundsteuer
65000 Wareneinkauf Gaststätte / Bewirtung
65100 Wareneinkauf sonstige wirtschaftliche Betriebe
67000 Sportbedarf
67100 Kosten sportlicher Veranstaltungen
67200 Reisekosten Sport
67300 Schiedsrichtergebühren
67400 Meldegebühren und Mannschaftskosten
67500 Material-/Sachkosten sonstige Zweckbetriebe
67600 Veranstaltungskosten
67900 Sonstige Kosten Zweckbetriebe
69000 Sonstige betriebliche Aufwendungen
82000 Abschreibungen auf Sachanlagen
82100 Abschreibungen auf GWG
82200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
85100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
86000 Zinserträge
89000 Körperschaftsteuer
89100 Gewerbesteuer

Quelle: DATEV SKR42 – Standardkontenrahmen für Vereine. Stand 2025. Ohne Gewähr.

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